Wir bieten die Zahlung auf ein Treuhand-Anderkonto bei ECO Treuhand an. Die Abwicklung über ein Treuhandkonto (auch Escrow-Konto genannt) verschafft allen Parteien ein Höchstmaß an finanzieller Sicherheit. Die Nutzung eines Treuhand-Anderkontos schützt uns als Verkäufer vor Zahlungsausfall. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis vor der Lieferung auf das Treuhand-Anderkonto einzuzahlen. Dort wird es verwaltet, bis Sie die Ware erhalten und den Erhalt bestätigt haben.
Käufer sichern mit der Nutzung eines Treuhand-Anderkontos den Erhalt ihrer Ware ab. Denn erst, wenn Sie die Ware erhalten, geprüft und den Erhalt bei ECO Treuhand bestätigt haben, wird das Geld an uns überwiesen. Wenn nicht, erhalten Sie als Käufer das Geld zurück. Sie können dadurch sicherstellen, dass Sie tatsächlich die bestellte Ware erhalten. Darüber hinaus sind Sie im Falle einer Insolvenz vor finanziellen Verlusten geschützt.
Schließlich sind wir als Verkäufer und Sie als Käufer sogar nach § 47 der Insolvenzordnung vor der Insolvenz des Treuhänders geschützt. Treuhand-Anderkonten fallen nämlich nicht in die Vermögensmasse des Rechtsanwalts. Bei einer Insolvenz werden Anderkonten nach § 47 der Insolvenzordnung ausgesondert aus der Insolvenzmasse. Ihr Guthaben ist daher besonders geschützt.
Anderkonten dürfen nur Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte eröffnen.